Informationen zu einzelnen Urlaubsorten am Nationalpark Wattenmeer
Inseln
Insel Borkum
Hundestrand und Hundekottüten vorhanden, es besteht Leinenpflicht auf der Insel.
Insel Juist
Hundestrand und Hundekottüten vorhanden, es besteht Leinenpflicht auf der Insel.
Insel Norderney
Hundestrand und Hundekottüten vorhanden, es besteht Leinenpflicht auf der Insel. Zudem befindet sich zwischen dem Hafen und dem Westbad eine große Freilaufzone.
Insel Baltrum
Es sind ein Hundestrand (Strandabschnitt D) und 15 Spenderboxen für Hundetüten an zentralen Punkten der Insel vorhanden. Hunde sind ganzjährig in öffentlichen Anlagen, bei öffentlichen Veranstaltungen und im Hafenbereich an der Leine zu führen. Von März bis Ende Oktober besteht Leinenpflicht auf der ganzen Insel mit Ausnahme ausgezeichneter Wege: Die Straßen südlich des Dorfes und zum Flugplatz. Eine Broschüre "Tipps für Hundehalter" ist bei der Kurverwaltung Baltrum erhältlich.
Insel Langeoog
Hundestrand und Hundekottüten vorhanden, es besteht Leinenpflicht auf der Insel, Ausnahme: Hundestrand im Westen.
Infoblatt "Tipps für Frauchen und Herrchen" liegt kostenlos aus.
Insel Spiekeroog
Hundestrand vorhanden, es besteht Leinenpflicht auf der Insel. Hundekottüten können kostenlos im Haus des Gastes - Kogge entgegengenommen werden.
(Ausnahme: Freilaufzone am Weststrand unterhalb der Spundwand).
Insel Wangerooge
Hundestrand und Hundekottüten vorhanden, während der Hauptsaison besteht Leinenpflicht auf der Insel.
Küste
Emden
Hundestrand und Hundekottüten vorhanden. Leinenpflicht am Deich wegen
Schafhaltung.
Krummhörn-Greetsiel
Kein Hundestrand, Hundeverbot auf Deichen und im Deichvorland.
Norden-Norddeich
Hundestrand vorhanden.
Dornum-Neßmersiel
Hundestrand vorhanden.
Esens-Bensersiel
Kein Hundestrand, keine Hundekottüten. Auf den kompletten Deichanlagen und auf dem Strandgelände des Kurvereins besteht ein generelles Hundeverbot.
Neuharlingersiel
Kein Hundestrand, jedoch Hundekottüten im Ort erhältlich. Am Hafen und im Ort sind Hunde jedoch gerne gesehen.
Carolinensiel-Harlesiel
Kein Hundestrand. Gassigehen mit Hund im Ort natürlich möglich. zudem gibt es im Kurzentrum Cliner Quelle kostenlos Hundekotbeutel.
Wangerland-Schillig
Hundestrand vorhanden.
Wangerland-Hooksiel
Hundestrand vorhanden.
Dangast-Varel
Kleiner Strandabschnitt, der auch für Hunde zugänglich ist. Mehrere Automaten mit Hundekottüten, Anleinpflicht im Ort, Hundeverbot auf Deichen und im Deichvorland.
Ein besonderer Tipp: Auf dem Fahrgastschiff Concordia sind Hunde ein gern gesehener Gast! Hier geht es direkt zu den Infos
Mit dem Vierbeiner nach Ostfriesland
Wer auch im Urlaub auf seinen vierbeinigen Freund nicht verzichten mag ist in Ostfriesland genau richtig. Aufgrund der Besonderheiten im Nationalpark Wattenmeer gibt es jedoch folgendes zu beachten (Quelle: Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer, 2005):
Kinderstube Wattenmeer
Das Wattenmeer vor der niedersächsischen Küste ist seit 1986 als Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ geschützt. Im Nationalpark sollen Tiere und Pflanzen und die besondere Eigenart von Natur und Landschaft der Wattenregion erhalten bleiben und vor Beeinträchtigungen geschützt werden.
Viele Vogelarten nutzen die Wattenregion als Brut- und Aufzuchtgebiet. Während ihres kurzen Aufenthaltes im Wattenmeer müssen die Jungvögel möglichst schnell und ohne Störungen heranwachsen, um sich das nötige Fettpolster für den weiten Weg nach Süden anzufressen. Klar, dass da jede „Fressminute“ kostbar ist und Störungen jeglicher Art, z. B. durch unangeleinte Hunde, gefährlich für die Vögel sind.
Vögel sehen von Natur aus Hunde als ihre Feinde an und versuchen, vor ihnen zu flüchten. Sie können nicht zwischen braven und schlecht erzogenen Hunden unterscheiden. Wenn ein nicht angeleinter Hund einen Vogel aufscheucht, bedeutet das für den Vogel:
- Er kann weniger fressen, also nicht ausreichend Fettreserven für den Weiterflug bzw. das Brutgeschäft aufbauen.
- Die Flucht kostet ihn viel Energie, wodurch er noch weitere Fettreserven abbaut.
- Sein Gelege kühlt aus und er kann seine Eier oder seine Jungen nicht vor Nesträubern oder vor Ihrem Hund schützen. Der Bruterfolg ist gefährdet.
Bitte bedenken Sie: Jedes Mal, wenn Ihr Hund einen Vogel aufscheucht, können dessen Überlebenschancen eingeschränkt und sein Fortpflanzungserfolg geschmälert werden. Viele der Vogelarten, die im Wattenmeer rasten und brüten, sind in ihrem Bestand gefährdet. Um so wichtiger ist es, dass sie erfolgreich brüten und den Nachwuchs aufziehen können - und dass wir ihnen dabei helfen, indem wir sie nicht stören.
Haustiere und Wildtiere: Wir tragen die Verantwortung
„Nirgendwo darf mein Hund hin.“ „Vögel schützen - ja, aber mein Hund muss doch mal frei rumlaufen.“ „Mein Hund ist gut erzogen, der bleibt auf dem Weg und jagt nicht.“ Hundebesitzer reagieren oft verwundert oder verärgert, wenn sie von Mitarbeitern der Kurverwaltung, dem Ranger oder der Polizei aufgefordert werden, im Nationalpark ihren Hund anzuleinen.
Die meisten sind einsichtig. Doch diejenigen, die wider besseres Wissen und trotz Hinweisschildern den Hund durch sensible Schutzgebiete laufen lassen, richten viel Schaden an.
Selbst wenn Sie Ihren Hund gut erzogen haben, kann schon eine Maus oder ein Kaninchen seinen Jagdtrieb wecken. Ist er nicht angeleint, haben Sie keine Kontrolle mehr über ihn. Ihr Hund kann nichts für seinen natürlichen Jagdinstinkt - und die Vögel können ihren Fluchtinstinkt nicht ablegen.
Als Natur- und Tierfreund können Sie die Verantwortung dafür übernehmen, dass Konflikte zwischen Wild- und Haustier im Nationalpark vermieden werden:
- Leinen Sie Ihren Hund an und helfen Sie dadurch, unsere wildlebende Tierwelt zu schützen!
- Seien Sie Vorbild gegenüber Uneinsichtigen.
Denken Sie an die Natur, an Ihren Hund und an sich selbst. Wer in einem Nationalpark Handlungen vornimmt, die den Nationalpark oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern, kann zu einer Geldbuße herangezogen werden.
Laut Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) ist es verboten, Hunde in der Ruhe- und Zwischenzone des Nationalparks unangeleint laufen zu lassen. Herzlichen Dank!
Mit dem Hund im Nationalpark - die wichtigsten Regeln
Wichtigster Grundsatz: Hunde müssen in der Ruhe- und Zwischenzone des Nationalparks angeleint werden! Um den Schutz von Tieren, Pflanzen und Landschaft im Wattenmeer mit Erholung, Naturerlebnis und anderen menschlichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen, ist der Nationalpark in drei Zonen eingeteilt. Für Hundebesitzer sind folgende Regelungen wichtig:
- Ruhezone des Nationalparks
In der Ruhezone müssen sie Ihren Hund anleinen und auf den zugelassenen, markierten Wegen bleiben.
- Zwischenzone des Nationalparks
Auch in der Zwischenzone muss Ihr Hund angeleint sein. Für Wanderer oder Radler besteht hier kein Wegegebot, aber zum Schutz der Natur und zur Schonung des Fahrrades ist es empfehlenswert, freiwillig die Wege zu benutzen. Für Reiter sind in der Zwischenzone besondere Wege ausgewiesen.
- Brutgebiete in der Zwischenzone
Salzwiesen sind wertvolle Vogelbrutgebiete und als solche gekennzeichnet. Während der Brutzeit, vom 1.4. bis 31.7. des Jahres, müssen Sie dort auf den markierten Wegen bleiben. - Erholungszone des Nationalparks
In der Erholungszone des Nationalparks kann die jeweilige Gemeinde bestimmen, ob Sie Ihren Hund dort mit hinnehmen dürfen, und wenn ja, ob Sie ihn anleinen müssen oder nicht. Erkundigen Sie sich dort, ob es einen Hundestrand oder ähnliche Angebote gibt. Sie finden solche Hinweise auch in Karten oder auf Schildern vor Ort.
- Besiedelte Bereiche
Besiedelte Bereiche auf den Inseln und an der Küste gehören nicht zum Nationalpark. Dort bestimmt die Gemeinde über die Anleinpflicht. Auf den Ostfriesischen Inseln müssen die Hunde innerorts angeleint werden. - Deiche
Festlandsdeiche gehören ebenfalls nicht zum Nationalpark. Weil die auf dem Deich weidenden Schafe einen Hund instinktiv als Bedrohung empfinden, ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Hunde an den Deich mitzunehmen, auch nicht angeleint.






